Lichtimmissionen durch Weihnachtsdekorationsbeleuchtung; Baubewilligung
Leitsätze
Eine aussergewöhnlich grosse und helle Weihnachtsdekorationsbeleuchtung kann gegen den Grundsatz der vorsorglichen Emissionsbegrenzung verstossen oder sogar schädliche oder lästige Immissionen verursachen (E. 5.2). Das Aufstellen von solchen Weihnachtsdekorationen unterliegt nicht der Baubewilligungspflicht, da nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge derartige Beleuchtungen keine so wichtigen Folgen haben, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Es genügt, wenn die baupolizeiliche Überprüfung im Falle konkreter Beanstandungen ansetzt. Dann muss die Baubehörde in einer rekursfähigen Verfügung darüber befinden, ob die Dekoration den massgeblichen bau- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften genügt und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zugleich wird damit der rechtliche Rahmen für die zulässige Weihnachtsbeleuchtung der kommenden Jahre abgesteckt (E. 5.3–5.6).
Zeitschrift URP
URP 2008 621
Publikationsart
Entscheid