Die neue Abfallverordnung VVEA – Rechtliche und praktische Herausforderungen im Vollzug
03.11.2016
03.11.2016
Zentrales Anliegen war deshalb die nachhaltige Nutzung der Rohstoffe und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen. Die Erwartungen der Kantone, Gemeinden, Umweltfachleute und Wirtschaft an die Totalrevision waren entsprechend gross, aber auch kontrovers. Während die Stossrichtung der Revision «Vermeidung, Vermindern und Verwerten » mehrheitlich begrüsst wurde, waren in der Ausarbeitungsphase viele Einzelheiten wie beispielsweise das Entsorgungsmonopol der Kantone bei Siedlungsabfällen oder der Begriff «Stand der Technik» umstritten. Auch nach Inkraftsetzen der Abfallverordnung besteht ein grosser Diskussionsbedarf, denn die Herausforderungen und Unklarheiten im Vollzug der neuen Bestimmungen sind für alle Beteiligten beträchtlich.
Nach jahrelanger Vorarbeit ist die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die VUR-Tagung hat ein erstes Fazit gezogen, einzelne Themen vertiefter analysiert und ist vorausschauend auf rechtliche wie auch praktische Probleme im Vollzug eingegangen.
Alex Bukowiecki – Teilliberalisierung Siedlungsabfallmarkt: Offene Fragen aus kommunaler Perspektive
Jürg Hertz – Ermittlungspflicht für Gebäudeschadstoffe und Entsorgungskonzept für Bauabfälle
Petar Mandaliev – VVEA: Neue Aufgaben für die Kantone. Berichterstattung und Abfallplanung
Robin Quartier – Neue Vorschriften für KVA - offene Fragen bei deren Vollzug
Kaarina Schenk – Vollzugshilfe VVEA: Stand der Publikationen – Ein- und Ausblick