URP 1988-2
Baubewilligungsgesuch für die Änderung einer Anlage zum Tontaubenschiessen (ball-trap); Einsprache eines Nachbarn aus Gründen des Lärmschutzes
Entscheid
Leitsätze Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von Art. 9 USG ist nicht nötig für eine Einrichtung zum Schrotschiessen (ball-trap), der Entwurf für eine UVP-Verordnung kann Richtlinien gleichgestellt werden. Beziehungen zwischen den Artikeln 16 bis 18 USG und Art. 8 LSV; Sanierungspflicht, Begrenzung der Lärmemissionen von…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer I. öff. Abt.17.12.1986
Instanz
BGer I. öff. Abt.13.11.1987