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URP 1988-2

Baubewilligungsgesuch für die Änderung einer Anlage zum Tontaubenschiessen (ball-trap); Einsprache eines Nachbarn aus Gründen des Lärmschutzes

Entscheid

Leitsätze Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von Art. 9 USG ist nicht nötig für eine Einrichtung zum Schrotschiessen (ball-trap), der Entwurf für eine UVP-Verordnung kann Richtlinien gleichgestellt werden. Beziehungen zwischen den Artikeln 16 bis 18 USG und Art. 8 LSV; Sanierungspflicht, Begrenzung der Lärmemissionen von…

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Inhalt

Entscheid

Instanz

VerwGer VS
17.12.1987

Instanz

BGer I. öff. Abt.
17.12.1986

Instanz

BGer I. öff. Abt.
13.11.1987

Instanz

RRat SO
08.12.1987

Redaktioneller Beitrag

Rezension

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