Lastengleichheit – ein sinnvolles Prinzip bei der Anordnung verschärfter Emissionsbegrenzung?
Zusammenfassung
Der Immissionsschutz, den das Umweltschutzgesetz vorsieht, beruht auf einem zweistufigen Konzept. In einer ersten Phase sind die Emissionen – unabhängig von der bestehenden Belastung – so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (vorsorgliche Emissionsbegrenzung). Reichen diese Massnahmen nicht aus, um die Immissions-grenzwerte (IGW) einzuhalten, so sind in einer zweiten Phase verschärfte Emissionsbegrenzungen anzuordnen. Die Emissionen der einzelnen Anlagen sind in diesem Fall so weit zu begrenzen, dass die Summe der Emissionen sämtlicher Anlagen nicht zu einer Überschreitung der IGW führt. Im Bereich der Luftreinhaltung werden die IGW für gewisse Schadstoffe in verschiedenen Regionen der Schweiz überschritten. Die Emissionsbegrenzungen müssen daher verschärft werden. Kommen nun aber in solchen Regionen neue Emittenten hinzu, bevor verschärfte Emissionsbegrenzungen erlassen worden sind, so…
Zeitschrift URP
URP 1994 341
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag