Les organismes dangereux
Zusammenfassung
Mit der Einführung der neuen Bestimmungen bezüglich umweltgefährdender Organismen (2. Titel, 3. Kapitel USG) hat der Gesetzgeber eine wichtige gesetzgeberische Lücke geschlossen. Mit der Einführung dieser neuen Bestimmungen in das USG hat der Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebracht, dass er die mit der Gentechnologie verbundenen Risiken kontrollieren und begrenzen will. Die neuen Bestimmungen bezüglich der Mikroorganismen übernehmen die Grundsätze der Regelung der umweltgefährdenden Stoffe. Die Verantwortung liegt demgemäss weitgehend bei den Privaten (Verpflichtung zur Vorsorge und Selbstkontrolle). Umgang und Freisetzung von gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen sind einer strengen behördlichen Kontrolle unterworfen. Meldepflicht oder Bewilligungspflicht sind vorgesehen. Zudem hat der Gesetzgeber Instrumente zur Information der Öffentlichkeit im Bereich der Gentechnologie eingeführt. Dem Bundesrat steht es zu, anlässlich der…
Zeitschrift URP
URP 1996 512
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag