Branchenvereinbarungen – Auf Kollisionskurs mit dem Kartellrecht?
Zusammenfassung
Art. 32a und 41a des revidierten Umweltschutzgesetzes (in Kraft seit dem 1. Juli 1997) werden voraussichtlich zur Förderung von Branchenvereinbarungen und zur Einführung von vorgezogenen Entsorgungsgebühren führen. Gemäss den Bestimmungen des Kartellgesetzes (KG) sind Branchenvereinbarungen über die gemeinsame Rückführung und Entsorgung sowie über die Finanzierung der Entsorgung Wettbewerbsabreden, die unter Umständen unzulässig sind. Es besteht somit ein grosses Konfliktpotential und damit Kollisionsgefahr. Meines Erachtens dürften Branchenvereinbarungen über die gemeinsame Rückführung und Entsorgung auch im Lichte der Bestimmungen des KG aus Effizienzgründen zu rechtfertigen sein. Skeptischer sind wohl die Abreden über die Entsorgungsgebühren zu beurteilen. Entscheidendes Gewicht wird hier der Abgrenzung der relevanten Märkte zukommen.
Zeitschrift URP
URP 1997 402
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag