Restrictions en matière de construction et d'affectation résultant de la législation sur l'environnement: La protection des eaux souterraines – Aspects de la pratique administrative du canton du Valais
Zusammenfassung
Der Schutz des Grundwassers wird durch die territoriale Festlegung von Gewässerschutzbereichen, Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen sowie durch vorsorgliche Massnahmen sichergestellt. Daraus ergeben sich Beschränkungen der Eigentumsrechte: Nutzungsrechte und Nutzungen von Grundstücken können beschränkt, abgeändert oder sogar verboten werden; ebenso kann dies Bauten und Anlagen, die sich darauf befinden, betreffen. Die Beschränkungsintensität ist abhängig von den Massnahmen, die bezüglich eines Grundstücks getroffen werden: sie ist bezüglich der Grundwasserschutzbereiche relativ unbedeutend, bezüglich der Zonen und Areale einschneidender. Die Einschränkungen nehmen zudem in den Bereichen von A nach C ab, ebenso in den Zonen S 1 bis 3. Die Einschränkungen der Bodennutzung können sich etwa auf folgendes beziehen: die Bodenbewirtschaftung, insbesondere die landwirtschaftliche (z.B. Beschränkung des Einsatzes von Düngemitteln oder…
Zeitschrift URP
URP 1998 422
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag