Überblick über das neue Gewässerschutzrecht
Zusammenfassung
Am 1. Januar 1999 ist die neue Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) in Kraft getreten. Die GSchV enthält das Ausführungsrecht im gesamten Bereich des Gewässerschutzes mit Ausnahme der wassergefährdenden Flüssigkeiten. Die alte Verordnung über Abwassereinleitungen wurde in die Gewässerschutzverordnung integriert. Neu werden mit der GSchV ökologische Ziele für Gewässer eingeführt. Dabei handelt es sich nicht um verbindliche Anforderungen an Gewässer, sondern um Zielformulierungen, auf die beim Vollzug der Gewässerschutzvorschriften hingearbeitet werden muss. Vereinfacht kann gesagt werden, dass beim Vollzug der Gewässerschutzvorschriften darauf hingearbeitet werden muss, naturnahe Gewässer zu haben. Die Beseitigung des verschmutzten Abwassers wird mit der GSchV neu geregelt und die bisherige Abwassereinleitungsverordnung aufgehoben. Neu sind vor allem die Anforderungen an die Beseitigung von Industrieabwasser. Hierfür gilt…
Zeitschrift URP
URP 1999 470
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag