Submission von Transportleistungen; ökologische Anforderungen
Hinweis
VerwGer ZH, Urteil vom 24.11.1999
Relevante Erlasse
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
Leitsätze
Die Anbieter von Transportleistungen haben die Vorschriften zum Schutz der Umwelt einzuhalten. Darüber hinaus kann die vergebende Behörde in einem gewissen Rahmen weitere Anforderungen ökologischer Art aufstellen (vgl. RB ZH 1998 Nr. 70 = URP 1999 165). Zusätzliche Anstrengungen mit Bezug auf den Umweltschutz, die nicht Gegenstand der Ausschreibung waren, können für die Vergabe nicht massgeblich sein (E. 8).