Betriebsreglement Militärflugplatz Buochs; Beschwerdelegitimation eines Vereins
Leitsätze
Ein als Verein organisierter Schutzverband ist nur dann legitimiert, gegen das Betriebsreglement eines Flughafens Beschwerde zu führen, wenn jedes oder doch ein Grossteil seiner Mitglieder selber auch befugt wären, ihre Interessen auf dem Beschwerdeweg geltend zu machen. Dies muss der Schutzverband beweisen. Er muss der Beschwerdeinstanz also eine Mitgliederliste einreichen. Dies gilt auch dann, wenn er befürchtet, seine Mitglieder wären bei Offenlegung ihrer Identität Repressalien ausgesetzt. Allfälligen begründeten Interessen an der Geheimhaltung von Daten gegenüber Dritten kann durch die Verweigerung der Akteneinsicht Rechnung getragen werden. Der Entscheidbehörde selbst dürfen hingegen keine Angaben vorenthalten werden, und die Pflicht zur Einreichung einer Mitgliederliste kann auch nicht durch eine amtliche Beglaubigung umgangen werden (E. 2). Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist deshalb auf die…
Zeitschrift URP
URP 2002 256
Publikationsart
Entscheid