Basisstation für Mobilfunk; Anlagegrenzwerte; Begriff der Anlage
Leitsätze
Die im Rahmen des sog. «Salzburger Modells» vorgenommenen Messungen belegen nicht, dass es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, eine flächendeckende Mobilfunkversorgung unter Einhalten der tiefen Salzburger Beurteilungswerte zu realisieren. Deshalb kann aus ihnen auch keine Verpflichtung der Behörden zur Herabsetzung der Anlagegrenzwerte der NISV abgeleitet werden (E. 2.2.2 bis 2.2.4). Eine solche ergibt sich auch nicht aus der in der GSM-Konzession der Beschwerdegegnerin vorgeschriebenen Mindest-Nutzfeldstärke (E. 2.3). Sendeantennen von Mobilfunknetzen, die auf demselben Mast angebracht sind oder in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen, bilden eine Anlage im Sinne von Anhang 1 NISV, gleichgültig, ob sie von einem oder mehreren Mobilfunkbetreibern errichtet worden sind und genutzt werden (E. 3.3). Das vom BUWAL vorgeschlagene Isolinien-Modell, welches für den Entscheid darüber, wann mehrere Antennen eine Anlage…
Zeitschrift URP
URP 2002 427
Publikationsart
Entscheid