Les aspects spécifiques à la protection contre le bruit en matière d'assainissement
Zusammenfassung
Die in Art. 17 Abs. 3 LSV für die Mehrheit der Lärm verursachenden ortsgebundenen Anlagen festgeschriebene Sanierungsfrist ist bereits im April 2002 abgelaufen, aber der Stand der Sanierungen ist in Tat und Wahrheit je nach Anlagetyp sehr unterschiedlich. Im Wesentlichen lässt sich dieser Umstand mit den hohen Kosten erklären, die mit der Sanierung gewisser Anlagen verbunden sind. Bekanntlich ist denn auch den Eisenbahnanlagen mittels eines speziellen Gesetzes ein Sonderstatus zugewiesen worden. Ausserdem ist in Bezug auf die für Strassenanlagen gültigen Sanierungsfristen eine Änderung der LSV geplant. Und schliesslich haben die Sanierungsfristen für bestimmte Einrichtungen wie die Landesflughäfen erst kürzlich, nämlich mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Belastungsgrenzwerte, zu laufen begonnen. Im Zusammenhang mit der Sanierung von Lärm verursachenden Anlagen stellen sich indessen nicht bloss beim Aufschieben von Fristen spezifische…
Zeitschrift URP
URP 2003 507
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag