Baubewilligung für Bauschutt-Recyclinganlage
Hinweis
VerwGer SG, Urteil vom 14.09.2004
Relevante Erlasse
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 24c
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 37a
SR 700.1, Raumplanungsverordnung (RPV)
(28.06.2000)
Art. 43
SR 700.1, Raumplanungsverordnung (RPV)
(28.06.2000)
Art. 43
Leitsätze
Die Erstellung einer Bauschutt-Recyclinganlage auf dem Gelände einer stillgelegten Tankanlage ist eine neubauähnliche Umgestaltung bzw. eine grundlegende Zweckänderung, welche ausserhalb des Baugebietes nicht bewilligt werden kann, und zwar unabhängig davon, ob die zonenwidrig genutzte Fläche erweitert wird. Im Übrigen wären im vorliegenden Fall auch die zeitlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung nach Art. 24c RPG nicht erfüllt.
Zeitschrift URP
URP 2005 275
Publikationsart
Entscheid