Entsorgung eines alten Staubsaugers; Strafrecht
Leitsätze
Ein Staubsauger ist ein Haushaltgerät im Sinne von Art. 2 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) und unterliegt deshalb der Rückgabepflicht gemäss Art. 3 VREG. Der Beschwerdeführer liess sein Gerät in einem Einkaufswagen in einer zur Migros gehörenden Tiefgarage stehen. Der Staubsauger befand sich also im Herrschaftsbereich einer Detailhändlerin, die zur Rücknahme solcher Geräte verpflichtet ist. Damit wäre eine vorschriftsgemässe Entsorgung gewährleistet gewesen und der von der VREG verfolgte Zweck, sicherzustellen, dass solche Geräte nicht in Siedlungsabfälle gelangen und umweltverträglich entsorgt werden, war nicht gefährdet. Deshalb liegt auch kein Verstoss gegen die Rückgabepflicht vor (E. 3). Das gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. g USG als Übertretung strafbare Ablagern von Abfällen ausserhalb von bewilligten Deponien erfasst bloss das endgültige…
Zeitschrift URP
URP 2005 259
Publikationsart
Entscheid