L'Agence européenne pour l'environnement et la Suisse
Zusammenfassung
Die Europäische Umweltagentur (EUA) ist heute in Europa die wichtigste Institution, die sich mit der Sammlung und Analyse umweltrechtlicher Informationen befasst. Eine Beteiligung der Schweiz an einer solchen Einrichtung bringt gewichtige Vorteile mit sich. Das Abkommen kann daher vorbehaltlos begrüsst werden; die Tatsache, dass die Schweiz innerhalb des Verwaltungsrats kein Stimmrecht besitzt, hat keine negativen Konsequenzen und ist als logische Folge des Nichtbeitritts der Schweiz zur EU zu betrachten. Obwohl das Abkommen nur «institutionelle» Aspekte betrifft und demzufolge streng juristisch gesehen keine Auswirkungen auf die materielle umweltrechtliche Gesetzgebung in der Schweiz hat, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Mitwirkung der Schweiz an der EUA auch zu einer Quelle der Inspiration für unser Umweltrecht wird. Dieses können wir jedenfalls nicht weiter entwickeln, ohne von den Entwicklungen auf europäischer Ebene Kenntnis zu nehmen.
Zeitschrift URP
URP 2005 211
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag