Wiederaufbau eines Weidunterstandes in einer Moorlandschaft
Leitsätze
Beim Schutz der Moorlandschaft steht – anders als bei den Mooren – nicht der Biotopschutz im Vordergrund, sondern der landschaftliche Aspekt (BGE 127 II 184 E. 5c S. 195). Dabei ist ein strenger Massstab anzulegen und grundsätzlich jede zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu verhindern (Urteil 1A.124/2003 vom 23. September 2003, E. 5.7, in: URP 2003 S. 731 ff., 745) (E. 4.3). Der Weidunterstand soll in der Moorlandschaft Zugerberg, direkt zwischen zwei nahe gelegenen Flachmooren von nationaler Bedeutung erstellt werden, zu denen er in visueller Beziehung steht. Die nahezu intakte Landschaft wird durch den Unterstand verstellt und dadurch in ihrer Schönheit beeinträchtigt. Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass der Ort von der Strasse und namentlich auch der historischen Kapelle her gut einsehbar ist (E. 4.5). Die Baute widerspricht damit bereits aufgrund des gewählten Standorts dem Schutzgebot der Moorlandschaft Zugerberg. Deswegen…
Zeitschrift URP
URP 2005 699
Publikationsart
Entscheid