Die Umsetzung des neuen Altlastenrechts

Zusammenfassung

Einleitung Am 7. Dezember 1998, also vor achteinhalb Jahren, hat Nationalrat Baumberger mit seiner parlamentarischen Initiative die Revision des Altlastenrechts im Umweltschutzgesetz ins Rollen gebracht. Nach sieben Jahren Kommissionsarbeit und parlamentarischen Beratungen ist sie am 16. Dezember 2005 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und vom Bundesrat auf den 1. November 2006 in Kraft gesetzt worden. Das Instrumentarium, mit dem in der Schweiz die umweltschädigenden Spuren aus der Vergangenheit im Untergrund aufgespürt und beseitigt werden sollen, blieb von der Revision gänzlich unangetastet. Der Kataster der belasteten Standorte und die Sanierungspflicht für diejenigen Areale, von denen eine schädigende Wirkung auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft ausgehen, sind auch in Zukunft die beiden wichtigsten Grundpfeiler der Altlastenbearbeitung. Auch die Frage, wer denn für die Untersuchungen und Sanierungen zuständig sein soll, wer also…

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Zeitschrift URP

URP 2007 559

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Lorenz Lehmann, lic. iur., Rechtsanwalt, Ecosens AG, Wallisellen / Ruth E. Blumer Lahner