Die Umsetzung des neuen Altlastenrechts
Zusammenfassung
Einleitung Am 7. Dezember 1998, also vor achteinhalb Jahren, hat Nationalrat Baumberger mit seiner parlamentarischen Initiative die Revision des Altlastenrechts im Umweltschutzgesetz ins Rollen gebracht. Nach sieben Jahren Kommissionsarbeit und parlamentarischen Beratungen ist sie am 16. Dezember 2005 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und vom Bundesrat auf den 1. November 2006 in Kraft gesetzt worden. Das Instrumentarium, mit dem in der Schweiz die umweltschädigenden Spuren aus der Vergangenheit im Untergrund aufgespürt und beseitigt werden sollen, blieb von der Revision gänzlich unangetastet. Der Kataster der belasteten Standorte und die Sanierungspflicht für diejenigen Areale, von denen eine schädigende Wirkung auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft ausgehen, sind auch in Zukunft die beiden wichtigsten Grundpfeiler der Altlastenbearbeitung. Auch die Frage, wer denn für die Untersuchungen und Sanierungen zuständig sein soll, wer also…
Zeitschrift URP
URP 2007 559
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag