Fruchtfolgeflächenstrategie des Kantons Luzern
Zusammenfassung
Ende 2010 waren im Kanton Luzern nach den Vorgaben des Bundes noch Fruchtfolgeflächen (FFF) im Umfang von 27‘650 ha dauernd gesichert. Da die langfristige Sicherstellung der FFF gefährdet ist, sind Massnahmen zu deren Erhalt zu treffen. Der Regierungsrat hat daher eine Strategie zum Umgang mit FFF beschlossen. Im Entwurf zur neuen Planungs- und Bauverordnung, die zusammen mit dem revidierten Planungs- und Baugesetz voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird, wird der Umgang mit FFF neu eingehend geregelt. Die neue Regelung hält als Grundsatz fest, dass FFF zu erhalten sind. Ausnahmsweise ist eine Beanspruchung von FFF möglich, wenn (1) der Bedarf für die Beanspruchung von FFF nach der Prüfung von Varianten und Alternativen ausgewiesen ist, (2) eine Interessenabwägung ein überwiegendes Interesse zugunsten eines Vorhabens (Projekt, Einzonung etc.) ergibt und (3) Ersatz für verlorene FFF geleistet wird. Restriktiver zu handhaben werden…
Zeitschrift URP
URP 2013 677
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag