Stärkung des Vollzugs im Umweltbereich, Schlussbericht im Auftrag des BAFU, Abteilung Recht, 30. Juli 2013

Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) (07.10.1983) Art. 44 (Abs. 1, 47, 56, 57)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) (07.10.1983) Art. 44 (Abs. 1, 47, 56, 57)

Zusammenfassung

Während der vierjährigen parlamentarischen Beratung des USG spielten neben den neuen umweltrechtlichen Instrumenten wie der Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Verbandsbeschwerderecht eher untypisch – auch die Vollzugsinstrumente eine wichtige Rolle: Die Unterstützung der Wirksamkeit des Vollzugs der neuen Gesetzgebung war in Kommissionen und Plenum ein grosses Anliegen. So wurde der bundesrätliche Entwurf nicht nur mit der Pflicht zur Information über die Ergebnisse von Kontrollen (Art. 47 USG) sowie mit der Behörden- und Gemeindebeschwerde (Art. 56 und 57 USG), sondern unter anderem auch mit der ersten in einem Gesetz verankerten Evaluationsklausel (Art. 44 Abs. 1 USG) ergänzt. Der allgemeine Auftrag, die Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes zu überprüfen, wurde erst fast zwanzig Jahre später mit Art. 170 der neuen Bundesverfassung eingeführt.

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Zeitschrift URP

URP 2013 786

Publikationsart

Rezension

Autorin/Autor/Instanz

Ursula Brunner, Dr. iur., Dr. iur. h.c.

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