Nichtionisierende Strahlung; Standort einer Mobilfunkanlage; Gesamtbetrachtung der Einwirkungen, Stand der Technik bei NIS-Abnahmemessungen
Leitsätze
Bei der Errichtung von Mobilfunkantennen innerhalb der Bauzonen verlangt das Bundesrecht weder einen Bedürfnisnachweis noch die Prüfung von Alternativstandorten (E. 2.1). Vorliegend sieht auch das anwendbare kantonale bzw. kommunale Recht keine Pflicht zur Standortevaluation oder -koordination vor (E. 2.1 und 3.2). Die Verankerung von Bewilligungsgrundsätzen für Mobilfunkanlagen in einer kantonalen Sach- oder Richtplanung mag wünschbar sein, ist aber keine Bewilligungsvoraussetzung (E. 2.4). Derzeit fehlen wissenschaftliche Erkenntnisse zur Kombinationswirkung von nieder- und hochfrequenter nichtionisierender Strahlung. Damit ist der Verordnungsgeber sachgerecht vorgegangen, wenn er getrennte Summierungsvorschriften für nieder- und hochfrequente nichtionisierende Strahlung aufgestellt und strenge vorsorgliche Emissionsbegrenzungen angeordnet hat (E. 6.3 und 6.4). Die Beschwerdeführer konnten vorliegend auch nicht darlegen, dass Lärm, Staub,…
Zeitschrift URP
URP 2015 433
Publikationsart
Entscheid