Gewässerraum im Nichtbaugebiet
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag ist dem Gewässerraum im Nichtbaugebiet gewidmet. Dieser besteht heute erst als normatives Konzept und harrt seiner Umsetzung durch die Kantone. Die Motive für den Gewässerraum im Nichtbaugebiet sind vorab der Schutz und die Förderung der Biodiversität und der Gewässerqualität. Richtig gestaltet und unterhalten bietet der Gewässerraum entlang des Gewässernetzes grosse Möglichkeiten für vielfältige und vernetzte Lebensräume. Sowohl für Fliessgewässer wie für stehende Gewässer setzt das Bundesrecht Mindestvorgaben für den Gewässerraum. Insbesondere bei stehenden Gewässern ist die Bemessung anspruchsvoll und noch kaum erprobt. Werden die Gewässerräume nur nach den bundesrechtlichen Mindestvorgaben bemessen, ergeben sich für die Landwirtschaft erst bei Fliessgewässern ab ca. 3 bis 4 m Sohlenbreite Beschränkungen für eine Intensivnutzung. Allerdings muss der Gewässerraum über die Mindestanforderungen hinaus…
Zeitschrift URP
URP 2016 714
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag