Luftreinhaltung und Lärmschutz; Immissionsschutzreglement; Zulässigkeit und Einschränkungen der privaten Nutzung von Feuerwerks- und Knallkörpern
Leitsätze
Anwendbarkeit des USG Vom Umweltschutzgesetz (USG) sind auch Feuerwerk und Knallkörper erfasst, die ohne eine mit dem Boden verankerte Einrichtung gezündet werden (E. 6.1.). Fehlen wie vorliegend Belastungsgrenzwerte, so ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. Bei Geräuschen, welche den eigentlichen Zweck einer bestimmten Aktivität ausmachen, ist zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem Interesse an der lärmverursachenden Tätigkeit abzuwägen. Den örtlichen Behörden steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu, wenn es sich um Anlässe mit lokaler Ausprägung oder Tradition handelt (E. 6.4). Freilebende wie auch Haus- und Nutztiere werden vor immissionsbedingten Gesundheitsgefährdungen geschützt. Bei der Beurteilung der Immissionen können die Bestimmungen zur Tierhaltung und Umgang mit Tieren gemäss der Tierschutzverordnung herangezogen werden, wobei auch die Schutzmöglichkeiten und -pflichten des Tierhalters mitberücksichtigt werden…
Zeitschrift URP
URP 2019 671
Publikationsart
Entscheid