Zusammenfassung der Präsentation: «Zulassung und Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln»
Bevor Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, müssen sie zugelassen werden. Um zu vermeiden, dass sie unerwünschte Schäden an Umwelt, Tieren, Pflanzen oder Menschen verursachen, durchlaufen sie ein umfassendes Zulassungsverfahren. Sie werden nur bewilligt, wenn ihre Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen hat und sie ausreichend wirksam sind.
Das Zulassungsverfahren ist in der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)1 festgelegt und ist stark an das Verfahren der Europäischen Union (EU) angelehnt. Die Datenanforderungen sowie Kriterien für die Bewertung und Zulassung entsprechen denjenigen der EU.
Eine Gesuchstellerin, die ein neues Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen will, reicht bei der Zulassungsstelle ein Gesuch inklusive aller erforderlichen Dokumente und Studien ein. Ist das Dossier komplett, wird es durch die Zulassungsstelle an die zuständigen Beurteilungsstellen weitergeleitet. Fehlen Informationen, werden sie…
Zeitschrift URP
URP 2022 711
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag