Meret Rehmann, Besondere Betroffenheit als Element der Beschwerdebefugnis im Umweltrecht, Reformoptionen aus funktionaler und völkerrechtlicher Sicht

Gemäss schweizerischem Verfahrensrecht ist eine Person zur Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht oder einer verwaltungsinternen Beschwerdeinstanz befugt, wenn sie «besonders berührt» ist und ein «schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der Verfügung» hat. Die Person muss somit «mehr als die Allgemeinheit» vom angefochtenen Rechtsakt betroffen sein. Dieses – in der Schweiz für das Beschwerderecht vorausgesetzte – Erfordernis einer quantitativ oder qualitativ intensiveren Betroffenheit, im Vergleich zur Allgemeinheit, kurz das «Erfordernis der besonderen Betroffenheit», ist der Forschungsgegenstand der Dissertation von Meret Rehmann. Sie untersucht das Erfordernis der besonderen Betroffenheit im Kontext des Umweltrechts. Die Frage nach einer intakten Umwelt als Lebensgrundlage aller Menschen der heutigen und zukünftigen Generationen betrifft oftmals eine unbestimmte Anzahl von Personen oder schlicht «die Allgemeinheit». Eine «besondere»…

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Zeitschrift URP

URP 2024 204

Publikationsart

Rezension

Autorin/Autor/Instanz

Kathrin Dietrich

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