Zum Konfliktbereich Kiesgewinnung und Auenschutz am Beispiel des Auengebietes «In Erlen» in Grindelwald BE

Zusammenfassung

1. Ausgangslage Die Auenverordnung hält explizit fest, dass die Kiesgewinnung sowohl als bestehende als auch als neue Nutzung im Einklang mit dem Auenschutz stehen muss. Gemäss Angaben aus der Datenbank zu den Auengebieten von nationaler Bedeutung (systematische Erfassung 1987/1988, laufend ergänzt durch kantonale Angaben) waren 33 Objekte vom Kiesabbau betroffen. 2. Auswirkungen des Kiesabbaus auf die Auen · Installationen zum Sortieren und Lagern von Kies und damit verbunden Flächenverlust für Auenvegetation · Direkte (Zer)störung der Kiesbänke und damit der Standorte von Auenvegetation · Flussbetteintiefung und damit eingeschränkte Überschwemmungshäufigkeit und Gefahr der Grundwasserspiegelsenkung · Störung des Geschiebehaushaltes und damit verbunden erschwerte oder fehlende Neubildung der Pionierstandorte · Lärmbelastung und damit verbunden die Störung der Tierwelt · Gewässerbelastung durch Einleiten von Abwassern mit feinen Sedimenten…

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Zeitschrift URP

DEP 1998 129

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Franziska Teuscher