Zusammenfassung
Die UVP erfolgt innerhalb eines vorgegebenen Verfahrens. Dieses mündet in den Sachentscheid, für welchen sich – formal gesehen – folgendes Spektrum eröffnet: – Gutheissung des Gesuchs tel quel – Gutheissung des Gesuchs mit Auflagen oder unter Bedingungen – Ablehnung des Gesuchs. Im Beitrag geht es um materiellrechtliche Spielräume der Entscheidfindung innerhalb dieses Spektrums. Zur Verdeutlichung der Fragestellung formuliert der Verfasser zwei gegensätzliche Positionen. Der umschriebene Gegensatz – blosse Normverträglichkeitsprüfung versus eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung – ist weitgehend ein Scheinproblem. Zwar muss kein UVP-Vorhaben eine Hürde nehmen, die nicht als Rechtssatz aufgestellt worden ist; aber lange nicht alle Rechtssätze sind in dem Sinne normativ, dass die rechtsanwendende Behörde nur noch zu subsumieren und keine eigenen Entscheidungen zu treffen braucht.