Die UVP-Pflicht von Bauten und Anlagen nach Artikel 18a des Eisenbahngesetzes
Zusammenfassung
Erwiderung auf die Anmerkung der Redaktion in URP 1993 S. 211 zur Feststellungsverfügung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) betreffend Nauenareal/Bahnhof Ost Basel (auszugsweise publiziert in URP 1992 S. 633 ff.) Zur Erinnerung: Das BAV verfügte am 20. August 1992, der im Rahmen der Überbauung "Nauenareal/Bahnhof Ost Basel" geplante Postbahnhof sei keine Bahnbaute im Sinne von Art. 18a Eisenbahngesetz (EBG). Das Bauprojekt unterstehe deshalb dem kantonalen und kommunalen Baurecht, weshalb auch die Anwendung von Ziff. 12.2 des Anhangs zur UVPV entfalle. Gemäss Art. 5 UVPV werde das massgebliche Verfahren in diesem Fall durch das kantonale Recht bezeichnet. In seiner redaktionellen Anmerkung in URP 1993 S. 211 ff. kritisierte Fürsprecher André Schrade diesen Entscheid. Er führte namentlich aus, Art. 5 UVPV sei auf Postbahnhöfe nur dann anwendbar, wenn solche Vorhaben UVP-pflichtig seien. Sei dies nicht der Fall, habe der Kanton auch kein für die UVP…
Zeitschrift URP
DEP 1994 39
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag