Fluglärm- und Überflugentschädigung: Zwei neue Urteile des Bundesgerichts
Zusammenfassung
Das Thema Fluglärm beschäftigt die Eidgenössischen Schätzungskommissionen, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht seit vielen Jahren.1 Einen Sonderfall stellt die Entschädigung bei direktem Überflug von Liegenschaften dar.2 Im vergangenen Jahr sind zwei wegweisende Urteile des Bundesgerichts zu diesem Thema ergangen. Das eine bezieht sich auf Liegenschaften in Gockhausen (Dübendorf), die vom Südanflug auf den Flughafen Zürich betroffen sind,3 das andere auf den Überflug im Osten des Flughafens Zürich im Gemeindegebiet von Kloten.4 Die Schätzungskommission hatte diese Fälle aus einer grossen Zahl von Verfahren als Pilotfälle ausgewählt. Entsprechend kommt den Urteilen grundlegende Bedeutung für zahlreiche weitere Verfahren zu.
Journal DEP
DEP 2017 97
Forme de publication
Contribution rédactionelle
Auteure/Auteur/Instance
Tobias Jaag, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., Konsulent Umbricht Rechtsanwälte, Zürich em. Prof. für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, Universität Zürich