Umweltschutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention
Relevante Erlasse
SR 0.101, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
(04.11.1950)
Art. 2
SR 0.101, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
(04.11.1950)
Art. 8
SR 0.101, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
(04.11.1950)
Art. 8
Zusammenfassung
Umweltbeeinträchtigungen führen heute zu schwerwiegenden Schäden für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Dennoch liess der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Fragen zu solch umweltbedingten Menschenrechtrechtsverletzungen lange Zeit unbeantwortet. Die Autorin dieser an den Universitäten Basel und Strassburg im Jahr 2012 angenommenen Dissertation zeichnet den Paradigmenwechsel des EGMR hin zu einem Recht auf eine saubere Umwelt anhand zahlreicher Beispiele aus der Rechtsprechung nach. Sie ist das erste umfassende, deutschsprachige Werk zur umweltrechtlichen Rechtsprechung des EGMR. Aufgrund der bisweilen hohen Komplexität der Argumentation ist es namentlich der juristisch geschulten Leserschaft zu empfehlen.