Anmerkung der Redaktion
Zusammenfassung
In diesem Urteil des Bundesgerichts zu zwei Quartierplänen (d. h. Sondernutzungsplänen) und einer Baubewilligung in Arlesheim im Kanton Basel-Landschaft geht es im Wesentlichen um das Zusammenspiel von Raumplanungs- und Baurecht mit dem Naturschutzrecht. Der Quartierplan «Uf der Höchi – II» mit zugehörigen Vorschriften wurde 2014 beschlossen und nach einem Beschwerdeverfahren (mit Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 16. September 2015) rechtskräftig. Im Jahr 2018 wurde für ein rund 80m entfernt liegendes Gebiet der Quartierplan «Schwinbach Süd» mit entsprechenden Vorschriften verabschiedet und trat unangefochten in Rechtskraft. 2019 ersuchte die Naturschutzorganisation Helvetia Nostra den Regierungsrat darum, die schützenswerten Naturobjekte in den Gebieten «Schwinbach Süd» und «Uf der Höchi – II» ins kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen. Zudem seien die beiden Quartierpläne als nichtig zu erklären…
Zeitschrift URP
DEP 2022 209
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag