Mobilfunkanlage; elektromagnetische Verträglichkeit
Leitsätze
Die elektromagnetische Verträglichkeit einer Mobilfunkanlage mit anderen elektrischen und elektronischen Geräten wird in aller Regel nicht im Baubewilligungsverfahren geprüft, sondern erst, wenn sich Störeinflüsse infolge des Betriebs der Mobilfunkantenne ergeben (E. 5.4). Ist das Störungspotential jedoch von vornherein erkennbar und besteht die Gefahr von schwerwiegenden Sach- und/oder Personenschäden im Störungsfall, so gebietet es das Vorsorgegebot, bereits im Baubewilligungsverfahren die elektromagnetische Verträglichkeit der geplanten Anlage zu prüfen und Vorkehrungen zu treffen, um gefährliche Störeinflüsse zu verhindern (E. 5.4). Abschirmungsmassnahmen müssen mit dem Betroffenen abgestimmt werden, und er muss in das prozessuale Verfahren einbezogen werden (E. 5.7).
Zeitschrift URP
URP 2010 123
Publikationsart
Entscheid