Baubewilligung für die Erstellung einer Waldstrasse
Auszug
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 02.02.2010
Relevante Erlasse
SR 921.0, Bundesgesetz über den Wald (WaG)
(04.10.1991)
Art. 2 (Abs. 2 lit. b)
SR 921.0, Bundesgesetz über den Wald (WaG)
(04.10.1991)
Art. 2 (Abs. 2 lit. b)
Leitsätze
Eine durch den Wald führende Strasse ist als Waldstrasse zu betrachten, wenn sie für die Bewirtschaftung des Waldes notwendig ist und in überwiegendem Mass der Walderhaltung dient (E. 2.2). Im vorliegenden Fall ist der mögliche Holzertrag zu klein, um die geplante Strasse als Waldstrasse ansehen zu können. Auch erscheint die Strasse für die Erhaltung der Schutzfunktion des Waldes nicht notwendig (E. 2.3). Unter diesen Umständen ist nicht näher zu prüfen, ob die geplante Strasse tatsächlich den bestehenden «Rustici» dient (E. 2.4).
Zeitschrift URP
URP 2010 283
Publikationsart
Entscheid