Neubau eines Restaurants auf einem Berggipfel; Berücksichtigung der Anliegen des Landschaftsschutzes
Leitsätze
Der Schweizer Heimatschutz war vor den Vorinstanzen durch den Bündner Heimatschutz vertreten und erfüllt somit die Voraussetzungen der Beteiligung am kantonalen Verfahren (E. 1.2). Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 24 RPG stellt eine Bundesaufgabe dar (E. 3). Bei der Erfüllung einer solchen Bundesaufgabe ist das Landschaftsbild unabhängig davon zu schonen, ob es in einem entsprechenden Inventar eingetragen ist. Bei der Umsetzung des Landschaftskonzepts Schweiz erscheint als besonders wichtig, dass sensible Gelände wie Kreten und Aussichtslagen freigehalten, auf das Gegebene Rücksicht genommen und ein Projekt gut in die Umgebung eingegliedert wird (E. 3.1). Vor dem Hintergrund der Problematik der möglichen landschaftlichen Beeinträchtigung des Weisshorngipfels durch das umstrittene Vorhaben hätten die kantonalen Behörden das Projekt der ENHK zur fakultativen Begutachtung unterbreiten müssen. Ob die Begutachtung erfolgen soll,…
Zeitschrift URP
URP 2010 477
Publikationsart
Entscheid