Staukosten: Externe Kosten des Strassenverkehrs? Zum Entscheid des Bundesgerichts vom 19. April 2010 (2C-800/2009)
Relevante Erlasse
Zusammenfassung
Im folgenden Beitrag wird untersucht, ob Staukosten als externe Kosten des Strassenverkehrs angesehen werden können und somit bei der Berechnung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu berücksichtigen sind. Die Verfasserin stellt zunächst fest, dass der Begriff der «externen Kosten» offen formuliert ist und einer Einbeziehung der Staukosten bei der Berechnung der LSVA grundsätzlich nichts entgegensteht. Entscheidendes Kriterium bei der Ermittlung der externen Kosten ist die Sichtweise des Verursachers. Dies führt zu dem Ergebnis, dass dem Schwerverkehr Staukosten, die er verursacht aber nicht selber trägt, im Rahmen der LSVA auch anzurechnen sind.
Zeitschrift URP
URP 2010 537
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag