Europafenster zu den Novellierungen im EU-Gefahrstoffrecht
Zusammenfassung
Seit 2008 hat die EU ihr Chemikalienrecht zwei umfassenden Novellierungen unterzogen. Zuerst hat sie mit der Etablierung des Grundsatzes «no data, no market» durch die sogenannte REACH-Verordnung eine quasi revolutionäre Änderung herbeigeführt. Seitdem müssen grundsätzlich auch alte Chemikalien registriert und vom Hersteller und Importeur untersucht werden. Zugleich systematisiert die REACH-Verordnung das EU-Chemikalienrecht neu. Nur kurze Zeit später hat die EU die sogenannte CLP-Verordnung verabschiedet, die das bisherige EU-System der Einstufung komplett durch eine neues System ablöst, das auf dem von den UN entwickelten Globally Harmonized System (GHS) für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien basiert. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf alle Bereiche des Chemikalienrechts, insbesondere weil Beschränkungen und Zulassungserfordernisse regelmässig an die Einstufung von Gefahrstoffen anknüpfen. Mit diesen Novellierungen übernimmt…