Pufferzonen eines Naturschutzgebietes
Hinweis
VerwGer ZH, Urteil vom 24.08.1995 (Vb. 93.00147)
Relevante Erlasse
SR 451.1, Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)
(16.01.1991)
Art. 14 (Abs. 2 lit. d)
SR 451.1, Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)
(16.01.1991)
Art. 14 (Abs. 2 lit. d)
Leitsätze
Die Pufferflächen gemäss Art. 14 Abs. 2 lit. d NHV müssen so bemessen sein, dass sie das betreffende Naturschutzgebiet ökologisch ausreichend schützen, d.h. insbesondere gegen Nährstoffzufuhr sowie gegen hydrologische Einflüsse. Dabei überwiegt vorliegend das öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Erhaltung des verfassungsrechtlich geschützten Flachmoors die privaten Interessen des Grundeigentümers an der rationellen landwirtschaftlichen Bewerbung seines Grundstückes. Ob die Ausweitung der Pufferzone eine materielle Enteignung bewirkt, wäre gegebenenfalls im Schätzungsverfahren gemäss dem zürcherischen Gesetz betreffend die Abtretung von Privatrechten zu beurteilen.
Zeitschrift URP
URP 1996 363
Publikationsart
Entscheid