Messungen des Innenlärms bei Neubau
Leitsätze
Da im vorliegenden Fall erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Anforderungen der SIA-Norm 181 erfüllt sind, muss eine genaue Prüfung der Innenlärmverhältnisse gemäss Art. 35 LSV vorgenommen werden. Die bisher durchgeführten Messungen bilden vorliegend keine genügende Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der voraussichtlich notwendigen Nachbesserung. Blosse Berechnungen genügen also nicht, weshalb die Anordnung von zusätzlichen Lärmmessungen geboten ist (E. 3c). Art. 35 LSV bestimmt nicht, dass die Kontrolle der Innenlärmverhältnisse bereits im Zeitpunkt der Bauabnahme zu erfolgen habe, was auch häufig verfrüht wäre. Die zuständige Behörde kann deshalb die Einhaltung bundesrechtlicher Lärmschutzbestimmungen auch nach dem Bezug eines Gebäudes prüfen; dies stellt weder einen unzulässigen Widerruf noch eine Wiedererwägung der Baufreigabe oder eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar (E. 4). Die Pflicht, die gemäss Art. 35…
Zeitschrift URP
URP 1996 403
Publikationsart
Entscheid