URP 1996-4
Ausführungsprojekt für Nationalstrasse; Anfechtung aus lufthygienischen Gründen (Umfahrung Andelfingen)
Entscheid
Leitsätze Das Bundesgericht ist weder Oberplanungsbehörde noch Aufsichtsinstanz im Nationalstrassenbau oder in Umweltschutzsachen und nicht dazu berufen, unter mehreren möglichen Lösungen die beste auszuwählen. Vielmehr untersucht es nur, ob sich die für ein Projekt vorgenommene Interessenabwägung im Rahmen des Bundesrechts halte,…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer I. öff. Abt.01.04.1996
Instanz
BGer I. öff. Abt.03.04.1996
Instanz
BGer I. öff. Abt.18.03.1996
Instanz
BGer I. öff. Abt.28.03.1996
Instanz
BGer I. öff. Abt.13.03.1996
Instanz
KtGer JU12.12.1995
Instanz
BGer I. öff. Abt.23.01.1996
Instanz
BGer I. öff. Abt.07.11.1995