Sanierung einer Kohlenheizung; Abklärungen
Zusammenfassung
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 11.12.1995 (1A. 138/1995)
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 13 (Abs. 2)
SR 814.318.142.1, Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
(16.12.1985)
Art. 2 (Abs. 5)
SR 814.318.142.1, Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
(16.12.1985)
Art. 2 (Abs. 5)
Leitsätze
An eine rechtsgenügende Erhebung im Sinne von Art. 2 Abs. 5 lit. b LRV dürfen namentlich bei einer vergleichsweise unbedeutenden Störungsquelle keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (E. 2). Übermässig sind gemäss Art. 2 Abs. 5 lit. b LRV Immissionen, die einen wesentlichen Teil der Bevölkerung erheblich stören. Gemeint ist damit auf dem Hintergrund von Art. 13 Abs. 2 USG ein ins Gewicht fallender Teil, nicht aber die Mehrzahl der Betroffenen, und die Störung muss bloss erheblich, und nicht intensiv sein (E. 3).
Zeitschrift URP
URP 1996 665
Publikationsart
Entscheid