Rechtsgutachten betreffend bundesrechtswidrige Abfallgebühren

Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) (07.10.1983) Art. 32a (Abs. 1 und 2)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) (07.10.1983) Art. 32a (Abs. 1 und 2)

Zusammenfassung

A Ausgangslage, Thematik und Gestaltung des Gutachtens 1. Ausgangslage 1.1 In der Gemeinde Thayngen wurde gegen eine vom Einwohnerrat im November 1997 angenommene neue Abfallverordnung samt Tarifordnung für die Abfallentsorgung das Referendum ergriffen. Die Abstimmung vom 15. März 1998 ergab eine Mehrheit von Neinstimmen, und in der Folge blieb die Verordnung über die Kehricht- und Sonderabfallbeseitigung vom 12. Dezember 1984 in Kraft. 1.2 In der Stadt Schaffhausen wird – ebenfalls auf Grund eines Referendums – am kommenden Wochenende über die vom Grossen Stadtrat unter dem Datum des 17. März 1998 erlassene Abfallverordnung samt Tarifordnung abgestimmt. Falls diese Vorlage keine zustimmende Mehrheit findet, gilt weiterhin die Verordnung über die Abfuhr und Beseitigung von Kehricht und Sperrgut vom 23. Mai 1967 (mit seitherigen Änderungen). Ein vorangegangener Anlauf, die Verordnung von 1967 durch eine neue Abfallverordnung zu ersetzen, war in der…

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Zeitschrift URP

URP 1998 634

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Heribert Rausch, Prof. Dr. iur., LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt, emerierter Ordinarius für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht, an der Universität Zürich