Nutzungsplanung; Lärmschutz
Leitsätze
Zuordnung ES II einer Wohnzone anlässlich der Revision der Nutzungsplanung. Bevor die vom Eisenbahnlärm betroffenen Gebiete von ES II zu ES III aufgestuft werden, ist die Sanierung zu prüfen. Wenn eine Gemeinde eine erstmalige, den Anforderungen des RPG entsprechende Planung vornimmt und dabei Parzellen einer Bauzone zuweist, ist das auch dann eine erstmalige Einzonung, wenn dort zuvor schon eine altrechtliche Zonenordnung bestand. Deshalb müssen die Anforderungen von Art. 24 Abs. 1 USG erfüllt sein (E. 7.2 1). Gebiet, das bereits weitgehend überbaut ist, gilt hingegen gemäss Art. 36 Abs. 3 RPG als Bauzone. Sofern es, wie im vorliegenden Fall, auch erschlossen ist, kommt Art. 24 USG nicht zur Anwendung (E. 7.4). Bevor Teile von Nutzungszonen gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV wegen Lärmvorbelastung aufgestuft werden, ist abzuklären, ob nicht durch eine entsprechende Sanierung der lärmemittierenden Anlage die Emissionen auf ein erträgliches Mass reduziert werden…
Zeitschrift URP
URP 1998 678
Publikationsart
Entscheid