Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Parkhaus
Leitsätze
Wird bei raumplanerischen Entscheiden wie z.B. Baubewilligungen die Verletzung bundesrechtlicher Umweltvorschriften gerügt, ist dies beim Bundesgericht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerden geltend zu machen (E. 1). Der VCS ist bei Baubewilligungen gestützt auf Art. 12 NHG nur insoweit zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde legitimiert, als er die fälschliche Nichtanwendung von Art. 24 RPG rügt; hingegen kann er keine Verletzung von Vorschriften des Natur- und Heimatschutzes geltend machen (E. 2). In einer Bauzone gelegene Verkehrsflächen gehören grundsätzlich zur entsprechenden Bauzone, auch wenn sie im Zonenplan weiss ausgespart worden sind; Bauten bedürfen deshalb hier keiner Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 24 RPG (E. 3). Wenn die Anwendung von Bundesrecht einerseits und diejenige von kantonalem und kommunalem Recht anderseits wie hier in einem engen und komplexen Zusammenhang stehen, muss die kantonale Rechtsmittelinstanz ihren Entscheid aus einer…
Zeitschrift URP
URP 1989 253
Publikationsart
Entscheid