Baubewilligungsverfahren für Büro- und Gewerbebau
Leitsätze
Tritt die kantonale Sektion einer gesamtschweizerischen Organisation als Verfahrenspartei auf, handelt sie als Vertreterin der gesamtschweizerischen Organisation (E. 1c). Das Beschwerderecht nach Art. 55 USG erstreckt sich auch auf Verfügungen über ortsfeste Anlagen, in denen die UVPPflicht – nach Ansicht der Beschwerdeführer zu Unrecht – verneint wird (E. 1c). Art. 55 USG und Art. 12 NHG beziehen sich nur auf die Verwaltungsbeschwerde beim Bundesrat und die Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht, nicht aber auf die staatsrechtliche Beschwerde (E. 1d). Kantonales und kommunales Recht betreffend die Berechnung von Pflichtparkplätzen unterliegt als selbständiges kantonales Recht nur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 3a). Wann ist die Planung von 299 Pflichtparkplätzen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ? (E. 3b) Die Gefahr eines rechtmissbräuchlichen etappenweisen Vorgehens wird durch Art. 2 Abs. 2 UVPV weitgehend ausgeschlossen (E.…
Zeitschrift URP
URP 1991 426
Publikationsart
Entscheid