Lärmimmissionen eines Flughafens
Hinweis
CEDH, Urteil vom 11.09.1997
Relevante Erlasse
SR 0.101, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
(04.11.1950)
Art. 6 (Abs. § 1)
SR 0.101, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
(04.11.1950)
Art. 6 (Abs. § 1)
Leitsätze
Der Beschwerdeführer, Eigentümer eines etwa 12 km vom Flughafen entfernten Hauses, konnte nicht beweisen, dass die auf einen neuen Flugplan des Flughafens Basel-Müllhausen zurückzuführenden Lärmimmissionen ein gegen die schweizerische Rechtsordnung verstossendes Ausmass erreicht hätten. Die Flugzeuge überfliegen nämlich sein Grundstück auf einer Höhe von 1'000 m, und das Schweizer Territorium ist durch die Nachtstarts nicht betroffen. Daher liegt im vorliegenden Fall keine echte und ernsthafte Streitigkeit über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne von Art. 6 § 1 EMRK vor.
Zeitschrift URP
URP 1999 188
Publikationsart
Entscheid