Antennenanlage; nichtionisierende Strahlen; Vorsorgeprinzip
Entscheid
VerwGer ZH, Urteil vom 21.10.1998
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11 (Abs. 2)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 13 (Abs. 1)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Nachdem der massgebliche Grenzwert für nichtionisierende Strahlen der – privaten – IRPA-Richtlinien bei der geplanten Antennenanlage mindestens 800fach unterschritten sein wird und nachdem durch entsprechende Massnahmen dafür gesorgt ist, dass die Anlage keine unnötigen Emissionen erzeugen wird, gebietet das Vorsorgeprinzip keine Betriebseinschränkungen (E. 4c).
Zeitschrift URP
URP 1999 179
Publikationsart
Entscheid