Baubewilligungsgesuch für chemische Produktionseinheit; Lärmimmissionen
Leitsätze
Indem das Departement die Voraussetzungen des Art. 25. Abs. 1 USG ohne jegliche Lärmprognose für erfüllt erachtete, obwohl in der benachbarten Wohnzone die Planungswerte der Lärm-Empfindlichkeitsstufe II (ES II) voraussichtlich überschritten sein werden, hat es Bundesrecht verletzt. Es muss sicherstellen, dass die neue Produktionseinheit die vom Gesetz vorgeschriebenen Werte einhält (E. 12a). Angesichts der von den Gesuchstellern zur Reduktion der Immissionen unternommenen Anstrengungen kann die umstrittene Baubewilligung aber dennoch bestätigt werden, wobei aber vorgängig ein Sanierungsplan zu erstellen ist. Die Bewilligung wird also mit der zusätzlichen Auflage verbunden, dass die Lärmgrenzwerte der ES II eingehalten werden, es sei denn, die Parzelle der Rekurrenten werde neu der ES III zugeteilt (E. 12b).
Zeitschrift URP
URP 1999 174
Publikationsart
Entscheid