Erweiterung eines Golfplatzes; Umfang der Publikationspflicht
Auszug
VerwGer BE, Urteil vom 29.06.1992 (unbekannt)
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 24sexies (Abs. 5)
SR 451, Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
(01.07.1966)
Art. 5
SR 451, Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
(01.07.1966)
Art. 5
Leitsätze
Die im Sondernutzungsplan "Golf Saanenland" enthaltenen Standortbestimmungen für die Golfbahnen 4-9 stellen Vorentscheide über die erwähnten Golfbahnen dar, und es kommt ihnen deshalb Verfügungscharakter zu. Wenn in der Publikation im kantonalen Amtsblatt lediglich steht, es liege der Überbauungsplan "Golf Saanenland" öffentlich auf, so genügt dies nicht, die von Bundesrechts wegen legitimierten gesamtschweizerischen Organisationen, die keine Einsprache erhoben haben, vom nachträglichen Beschwerderecht auszuschliessen (E. 3c).
Zeitschrift URP
URP 1993 132
Publikationsart
Entscheid