URP 1993-2
Entsorgung bei verseuchtem Boden
Entscheid
Leitsätze Das in Art. 2 USG verankerte Verursacherprinzip bezeichnet nicht in jedem einzelnen Fall den für die zu treffenden Massnahmen Verantwortlichen. Es besagt vielmehr bloss, dass die Kosten dem wirklichen Verursacher überwälzt werden können, auch wenn die Umweltverschmutzung durch einen Dritten bekämpft werden muss (E. 3b).…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer I. öff. Abt.18.11.1992
Instanz
BGer I. öff. Abt.21.10.1992
Instanz
BGer I. öff. Abt.04.05.1992
Instanz
BGer I. öff. Abt.29.09.1992
Instanz
OGer SH07.08.1992
Instanz
VerwGer BE29.06.1992