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URP 1993-2

Entsorgung bei verseuchtem Boden

Entscheid

Leitsätze Das in Art. 2 USG verankerte Verursacherprinzip bezeichnet nicht in jedem einzelnen Fall den für die zu treffenden Massnahmen Verantwortlichen. Es besagt vielmehr bloss, dass die Kosten dem wirklichen Verursacher überwälzt werden können, auch wenn die Umweltverschmutzung durch einen Dritten bekämpft werden muss (E. 3b).…

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Inhalt

Entscheid

Instanz

BGer I. öff. Abt.
18.11.1992

Instanz

BGer I. öff. Abt.
21.10.1992

Instanz

BGer I. öff. Abt.
04.05.1992

Instanz

BGer I. öff. Abt.
29.09.1992

Instanz

OGer SH
07.08.1992

Instanz

VerwGer BE
29.06.1992

Instanz

BRK BS
29.01.1993

Redaktioneller Beitrag

Rezension

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