Deponie Chrüzlen
Leitsätze
Die auf dem Gelände der Gemeinden Egg und Oetwil am See im Kanton Zürich geplante Multikomponentendeponie Chrüzlen hat schon nationale Bedeutung erlangt, lange bevor sie gebaut wird. Der Entscheid des Bundesgerichtes vom 14. März 1990, durch den der Kanton Zürich zur Koordination der verschiedenen Bewilligungsverfahren verpflichtet wurde (BGE 116 Ib 50 = URP 1990 S. 157), hat eine breite Welle juristischer Diskussionen ausgelöst (vgl. statt vieler Alfred Kölz/Helen Keller, Koordination umweltrele-vanter Bewilligungsverfahren als Rechtsproblem, URP 1990 S. 385 ff.) und in der Folge mehrere Kantone zur Änderung ihrer Rechtsetzung bewogen. Nachdem die Angelegenheit dann noch ein zweites Mal aus verfahrensrechtlichen Gründen vom Bundesgericht beurteilt werden musste (BGE 118 Ib 326; Hinweis in URP 1992 S. 648), entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erneut materiell in dieser Sache (Urteil vom 14. Mai 1993; Hinweis in URP 1993 S. 356). Auch…
Zeitschrift URP
URP 1994 148
Publikationsart
Entscheid