Vorsorgliche Emissionsbegrenzung durch die Behörde gemäss Art. 4 LRV – Vorbemerkung
Zusammenfassung
(…) Wir freuen uns deshalb, hier für einmal über einen Meinungsaustausch zwischen zwei Ämtern, nämlich dem Baudepartement des Kantons Basel- Stadt und dem Rechtsdienst des BUWAL berichten zu können. Dieser betrifft eine Rechtsfrage zu Art. 4 LRV, die unseres Erachtens von gesamtschweizerischem Interesse ist. (…) Die Anfrage des Baudepartementes Basel-Stadt: Mit Schreiben vom 2. Februar 1994 präsentierte das Baudepartement des Kantons Basel-Stadt dem Rechtsdienst des BUWAL sein Anliegen wie folgt (Zitat): Art. 4 Abs. 1 LRV weist die Behörden an, Emissionen vorsorglich zu begrenzen, für welche "diese Verordnung keine Emissionsbegrenzung festlegt". Bei der Beurteilung eines konkreten Falles ist über die Tragweite des unterstrichenen Satzteils eine Kontroverse entstanden, die wir Ihnen zur Stellungnahme unterbreiten möchten. Wir danken den beiden betroffenen Ämtern für ihre Einwilligung zur vorliegenden Publikation. (…)
Zeitschrift URP
URP 1994 176
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag